3. September 2026, 00:48

Suchen

Wieder tödlicher Jagdunfall: Hobby-Jäger auf Hochsitz erschossen

Ein 58-jähriger Jagdpächter traf gegen 00.25 Uhr einen 50-jährigen Kollegen auf dem Hochsitz. Beide erfahren, eine Wärmebildkamera vor Ort, und trotzdem ein Toter: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Im Westerwald ist ein Hobby-Jäger bei einer nächtlichen Jagd ums Leben gekommen.

In der Nacht auf den 30. August, gegen 00.25 Uhr, gab ein 58-jähriger Jagdpächter in einem Maisfeld bei Dürrholz im Landkreis Neuwied einen Schuss ab. Getroffen wurde ein 50-jähriger Kollege, der auf einem rund drei Meter hohen Hochsitz sass. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Die Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigte den Vorfall und ermittelt gegen den Schützen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

Beide Männer gelten als erfahrene Hobby-Jäger. Nach bisherigem Kenntnisstand befand sich eine Wärmebildkamera am Ort des Geschehens. Ob das Gerät im Moment der Schussabgabe genutzt wurde, ist offen und Teil der Ermittlungen. Der nächtliche Einsatz im Maisfeld deutet auf eine Jagd auf Schwarzwild hin, wie sie in der warmen Jahreszeit vielerorts stattfindet.

Das «Sicherheits»-Versprechen der Technik

Genau hier liegt das Problem, das die Hobby-Jagd nicht wegargumentieren kann. Wärmebildtechnik wird der Öffentlichkeit als Garant für die «sichere Ansprache» verkauft, als Instrument, das Verwechslungen ausschliesst und Unfälle verhindert. Die Realität sieht anders aus. Wie unser Dossier zur Nachtjagd und Hightech-Jagd zeigt, verlagert diese Technik das Töten in die Dunkelheit und entzieht es jeder Kontrolle in Echtzeit. Wildhüter sind dünn gesät, die Reviere gross, und die Nacht schützt vor allem die Schützen. In dieser Nacht hat die Hightech einen Menschen nicht geschützt.

Bemerkenswert ist die Konstellation. Das Opfer wurde nicht als vermeintliches Wildschwein im Feld verwechselt, sondern auf einem erhöhten Hochsitz getroffen, an einem festen und bekannten Standort. Zwei erfahrene Hobby-Jäger, moderne Ausrüstung, ein toter Mensch: Das gängige Argument, Übung und Technik würden solche Fälle verhindern, hält der Wirklichkeit nicht stand.

Kein Einzelfall

Der Fall reiht sich in eine lange Kette ein. In Deutschland häufen sich Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen. Erst im August 2025 erschoss ein polnischer Hobby-Jäger seinen Nachbarn, den er nachts im Maisfeld für ein Wildschwein hielt. Im Januar 2026 traf ein junger Hobby-Jäger in Ostwestfalen einen Kollegen auf dem benachbarten Hochsitz tödlich. Auch in der Schweiz enden Hobby-Jagden immer wieder mit Toten und Schwerverletzten. Getroffen werden längst nicht nur Hobby-Jäger, sondern auch Treiber, Angehörige, Spaziergängerinnen, Radfahrer und Kinder.

Jeder dieser Vorfälle wird für sich als «tragischer Einzelfall» eingeordnet. In der Summe ergibt sich ein anderes Bild: Die Hobby-Jagd ist eine Freizeitbeschäftigung mit Schusswaffen im öffentlichen Raum, und sie fordert regelmässig Menschenleben. Wildtiere sind keine Zielscheiben. Und die Sicherheit von Mensch und Tier lässt sich am zuverlässigsten dadurch gewährleisten, dass gar nicht erst geschossen wird.

«Vegan-Zwang» sei «brandschwarz gelogen»: Was der Fall über SVP-Abstimmungskampagnen zeigt

Wie dieselbe Partei bei der Ernährungsinitiative und der Zürcher Jagdinitiative dieselbe Zuspitzungs-Taktik nutzt

Am 27. September stimmt die Schweiz über die Ernährungsinitiative ab.

SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh warnte in einem Instagram-Video vor einem angeblichen Vegan-Zwang, der Cervelat, Fondue und Spiegeleier verschwinden lasse. Auf Nachfrage relativierte er selber: Das mit dem Vegan-Zwang sei eine Zuspitzung. Initiantin Franziska Herren konterte, viele Gegner hätten den Initiativtext gar nie gelesen, sondern würden «brandschwarz» lügen. Tatsächlich verlangt die Initiative nur eine vermehrte Förderung pflanzlicher Ernährung, keinen Konsumzwang.

Wer unsere Berichterstattung zur Hobby-Jagd seit Jahren verfolgt, kennt dieses Muster. Genau dieselbe Machart erlebten wir bereits 2017 beim Bericht des Zürcher Regierungsrats zur kantonalen Jagdinitiative «Wildhüter statt Jäger», verfasst unter der Federführung des damaligen SVP-Baudirektors Markus Kägi, selbst Hobby-Jäger. Auch dort wurde mit Zahlen gearbeitet, die einer Überprüfung nicht standhielten: angeblich 400’000 geleistete Arbeitsstunden der Zürcher Hobby-Jäger, weit über den Werten des Dachverbands JagdSchweiz, sowie die Behauptung, es gebe kein Sicherheitsproblem, obwohl allein zwischen 2011 und 2015 über 1500 Jagdunfall-Verletzte registriert wurden. Unseren vollständigen Faktencheck zum Bericht finden Sie in unserem Jagd-Dossier.

Zwei Fälle, fast ein Jahrzehnt auseinander, ein Muster: Wer mit einem Zwang Angst schürt, den der Initiativtext gar nicht vorsieht, hofft, dass niemand nachliest. Warum ausgerechnet in der Politik so oft mit Übertreibung statt mit dem Wortlaut argumentiert wird, haben wir in unserem Beitrag Ein Mystiker über die Jagd und die Macht eingeordnet: Wer selbst nach Macht über andere strebt, neigt demnach dazu, auch im politischen Diskurs auf Dominanz statt auf Fakten zu setzen.

Auffällig ist zudem, wer bei der Ernährungsinitiative fehlt: Pro Natura hatte die Unterschriftensammlung ursprünglich mit grossem Mehr des Delegiertenrats unterstützt und fasste nun als einziger grosser Umweltverband die Nein-Parole. Greenpeace Schweiz gibt Stimmfreigabe, Vier Pfoten möchte sich «nicht aktiv zur Initiative äussern». Zurück bleiben die Initiantin und unzählige Freiwillige, die viel Geld, Energie und Zeit investiert haben.

Der Schweizer Tierschutz STS ist dabei nicht gänzlich untätig: Er unterstützt aktuell zwei Volksinitiativen gegen Importe von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten und von Stopfleber, und seine Statuten nennen politische und rechtliche Massnahmen, «namentlich durch Initiativen, Petitionen und Vernehmlassungen», ausdrücklich als Mittel zum Vereinszweck. Das wirft aber die Frage auf, weshalb der mitglieder- und spendenstarke Dachverband angesichts von über 85 Millionen jährlich in der Schweiz geschlachteten Tieren keine eigene, landesweite Initiative gegen die systematische Ausbeutung in der Nutztierhaltung lanciert oder eine Initiative wie die Ernährungsinitiative im Abstimmungskampf sichtbar unterstützt. Die kleinere Organisation Animal Rights Switzerland hat mit einer Petition gegen die «Schlachtzahlen-Explosion» immerhin 72 Stimmen im Nationalrat für eine Annahme gewonnen. Wer über die grössten Mittel und die grösste Reichweite verfügt, aber bei der weitaus grössten Zahl betroffener Tiere nichtselbstr initiativ wird, sollte sich diese Frage von der eigenen Basis stellen lassen.

Auch hier zeigt sich ein Muster: Lanciert wurden beide Initiativen nicht vom STS, sondern von der kleinen Alliance Animale Suisse, getragen von der Stiftung Animal Trust sowie den Vereinen Animal Equité und Wildtierschutz Schweiz und unterstützt beim Sammeln von rund zwanzig weiteren Organisationen wie Swissveg, Animal Rights Switzerland und dem VgT. Der STS reihte sich mit seiner Reichweite und seinen Mitteln erst später als Unterstützer ein, anstatt selbst voranzugehen.

Bezeichnend ist, dass in beiden Fällen dieselbe Partei die Zuspitzung anführte. Das macht die SVP nicht zur einzigen Partei, die im Abstimmungskampf übertreibt. Es zeigt aber: Wer eine Vorlage ablehnen will, sollte den Initiativtext zuerst lesen, bevor er sie öffentlich falsch darstellt. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine ehrliche Debatte, ob es um Ernährung oder um die Hobby-Jagd geht.

Krieg im Wald, und die anderen sollen aufpassen

Solange im Kanton geschossen wird, tragen andere das Risiko und die Wildtiere den Preis.

Es ist wieder Hochjagd im Kanton Graubünden, und mit ihr erscheint der jährliche Ratgeber, wie Wanderer, Bikerinnen, Pilzsammler und Hündeler «sicher durch die Jagdzeit» kommen.

Hunde an die Leine, Warnfarben tragen, sich bemerkbar machen, nicht querfeldein laufen, die Dämmerung meiden. Die Botschaft ist immer dieselbe. Gefährlich sei es nicht, solange alle Rücksicht nehmen.

Für die Wildtiere und für alle, die den Wald sonst nutzen, wirkt die Jagdzeit dennoch wie ein monatelanger Ausnahmezustand, ein Krieg im Wald, bei dem sich alle anderen anpassen sollen. Denn es geht längst nicht nur um die drei Hochjagdwochen im September. Auf die Hochjagd folgen Niederjagd und Sonderjagd, parallel dazu läuft die proaktive Wolfsregulation. Je nach Jagdart, Tierart und Region reicht der Jagdbetrieb von September bis in den Winter; die Pass- und Fallenjagd ist gesetzlich sogar bis Ende Februar vorgesehen. Und die Botschaft bleibt dieselbe. Nicht die Tausenden Personen, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen sich einschränken, sondern alle anderen.

Der Wald gehört der Allgemeinheit, aber nicht während der Jagd?

Diese Umkehrung lohnt einen zweiten Blick. Der Wald gehört allen. Doch nicht nur während der Hochjagd im September wird er faktisch zum Jagdraum erklärt. Über rund ein halbes Jahr hinweg wird der öffentliche Naturraum in wechselnden Formen jagdlich beansprucht. Der Preis dieser Priorisierung wird nicht von jenen getragen, die schiessen, sondern von den Wildtieren und von allen anderen Menschen, die den Wald zur Erholung, für Bewegung oder mit ihren Tieren nutzen. Sie sollen sich anpassen, damit die private Patentjagd einer Minderheit möglichst störungsfrei ablaufen kann.

Man stelle sich vor, eine andere Hobby-Gruppe würde verlangen, dass Familien, Reiterinnen und Mountainbiker über Monate hinweg ihre Wege im Wald anpassen. Der Aufschrei wäre gewiss.

Der «wichtige Auftrag» hält der Prüfung nicht stand

Mit dem Satz, die Jagd erfülle einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit», rechtfertigt die Behörde die Patentjagd. Genau dieser Satz verdient eine kritische Prüfung. Robert Brunold, Ex-Präsident des militanten kantonalen Patentjäger-Verbands Graubünden, sagte über die Niederjagd: «Nötig ist die Niederjagd nicht, aber berechtigt

Das ist bemerkenswert. Denn es zeigt, wie offen sich in der Hobby-Jagdlobby Notwendigkeit und Berechtigung voneinander lösen. Wo eine Jagdart nicht nötig sein soll, aber dennoch als legitim gilt, wird sichtbar, worauf die Patentjagd tatsächlich beruht. Nicht allein auf ökologischem Management, sondern ebenso auf Tradition, Anspruch und Freizeitinteresse. Wenn das für die Niederjagd offen ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, wie viel anders es bei der Hochjagd wirklich liegt.

Die Praxis stützt diese Skepsis. Der Kanton hält neben der Hochjagd an der Sonderjagd im November und Dezember als zusätzlichem Instrument fest. Das wirft die Frage auf, wie tragfähig das System der Patentjagd als eigenständiges Managementmodell überhaupt ist. Wo intensiv bejagt wird, gleicht die Natur den Verlust zudem teilweise durch stärkere Fortpflanzung aus. Ein Managementmodell, das regelmässig zusätzliche Jagden benötigt, trägt seine Fragwürdigkeit in sich.

Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf seit 1974. Dort übernehmen fachlich ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben, ohne Privatpersonen mit Patent. Die prophezeiten Probleme sind in über fünfzig Jahren nicht eingetreten. Im Schweizerischen Nationalpark funktioniert der jagdfreie Raum seit über hundert Jahren.

Warum es ein Hobby ist, auch wenn das Amt es anders nennt

Das Amt spricht von einem «wichtigen Auftrag», doch die nüchterne Begriffsprüfung führt woanders hin. Ein Hobby ist eine Freizeitbeschäftigung, die man freiwillig und regelmässig betreibt, die dem eigenen Vergnügen oder der Entspannung dient und die zum Selbstbild beiträgt. Genau das trifft auf die Patentjagd zu. Sie wird in der Freizeit berufstätiger Menschen ausgeübt, niemand muss heute jagen, um sich zu ernähren, und das Patent löst man freiwillig. Der Begriff Hobby-Jagd beschreibt damit sprachlich präzise, was tatsächlich geschieht. Er ist keine Erfindung von Gegnern, sondern die zutreffende Bezeichnung.

Dass ein Hobby trotzdem gut ausgebildet sein kann, ändert daran nichts. Auch ambitionierte Amateure bleiben Amateure, solange sie keine angestellten Wildhüter im professionellen Dienst sind. Der Vergleich mit dem Sport bringt es auf den Punkt. Niemand käme auf die Idee, einem Freizeitturnier denselben Rang zuzusprechen wie einer Profiliga, nur weil beide dasselbe Spielfeld nutzen.

Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Professionelles Wildtiermanagement wird an nachvollziehbaren Kriterien gemessen: am konkreten Bedarf, an Effizienz, an Schussqualität, an der Nachsuche, am Tierwohl und an transparenter Kontrolle. Genau daran muss sich auch die Patentjagd messen lassen. Der Blick auf die belegten Einzelfälle fällt ernüchternd aus. Im Kanton Genf wendet ein professioneller Wildhüter für einen nötigen Eingriff in die Wildschweinpopulation nach Angaben aus der Jägerschaft selbst rund acht Stunden auf, während Hobby-Jäger im Umland dafür zwischen 60 und 80 Stunden benötigen, und der Wildhüter kommt mit wenigen Patronen pro Tier aus. Aus Graubünden ist dagegen dokumentiert, dass laut kantonaler Jagdstatistik jeder zehnte Hirsch nur angeschossen statt sauber erlegt wird.

Damit kippt die Rechtfertigung. Wer einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit» erfüllen will, organisiert diesen Auftrag effizient, treffsicher und tierschonend, so wie es das professionelle Modell vormacht. Ein Freizeitbetrieb, der ein Vielfaches an Zeit braucht, deutlich schlechter trifft und sich an festen Jagdzeiten statt am konkreten Bedarf orientiert, ist kein Auftrag. Er ist ein Hobby, das sich als Auftrag ausgibt.

Das zeigt sich auch daran, wie die Hobby-Jagd organisiert wird. Recherchen zum Jagdtourismus legen nahe, dass es dabei über weite Strecken wie in einem Reisebüro um das Bereitstellen attraktiver Jagderlebnisse geht, geplant und terminiert von der Behörde selbst. Attraktive Jagd nach Kalender, nicht nach Notwendigkeit. Wer ein Angebot schnürt, das Freude machen soll, verwaltet kein Wildtierproblem, sondern eine Volkskrankheit. Er bedient eine Nachfrage. Und eine Nachfrage nach einem Freizeitvergnügen ist per Definition ein Hobby, kein Auftrag der Allgemeinheit.

Die natürlichen Regulatoren werden gezielt zurückgedrängt

Es gibt mit dem Wolf einen natürlichen Prädator, der auf Huftierbestände und ihr Verhalten einwirkt. Seine Wirkung hängt von Lebensraum, Beutetieren, Populationsdichte und menschlicher Nutzung ab. Anders als die Patentjagd braucht seine ökologische Funktion weder Jagdpatente noch die Mobilisierung Tausender Privatpersonen mit Gewehren. Statt diese Funktion stärker zu berücksichtigen, beantragt Graubünden weitreichende Abschüsse.

Für die Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 hat das Bundesamt für Umwelt die Gesuche des Kantons bewilligt. In zwölf Rudeln dürfen bei bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der Jungtiere erlegt werden, bei vier weiteren Rudeln ist dies bei nachgewiesenem Nachwuchs möglich. Das Rudel Calderas in Mittelbünden darf vollständig entnommen werden. Während der Hoch- und Sonderjagd wird zusätzlich die Jägerschaft in die Wolfsregulation einbezogen.

Hier verdient ein verbreitetes Missverständnis Klarstellung. Diese Eingriffe sind kein Naturgesetz und keine automatische Bundesvorgabe. Der Kanton hat die Gesuche selbst eingereicht und entscheidet damit politisch, wie umfassend er den bundesrechtlichen Spielraum für proaktive Abschüsse ausschöpft. Was hier als Regulation verkauft wird, ist in Wahrheit ein unnötiges Massaker ohne wissenschaftliche Grundlage. Dass dabei gezielt Jungtiere und, im Fall Calderas, ein ganzer Familienverband ins Visier geraten, ist eine Entscheidung der kantonalen Jagdverwaltung, nicht des Zufalls. Ein Kanton, der den natürlichen Regulator derart zurückdrängt und gleichzeitig behauptet, die Hobby-Jagd erfülle einen unverzichtbaren Auftrag, bewegt sich in einem Widerspruch. Eine einfache kantonale Volksinitiative könnte dem einen Riegel vorschieben.

Auch bei der Wolfsregulation wird nicht wissenschaftlich gearbeitet. Das Amt räumt selbst ein, dass eine belastbare Beurteilung der Auswirkungen Daten aus mehreren Jahren bräuchte, reguliert aber weiter, bevor diese Grundlage vorliegt. Umweltverbände kritisieren seit Jahren die fehlende Wirkungskontrolle und die gezielte Tötung von Jungtieren als kollektive Bestrafung ganzer Familienverbände. Die Behauptung, Abschüsse machten Wölfe scheuer, ist wissenschaftlich nicht belegt und zugleich in sich widersprüchlich, weil dieselbe Scheu die weiteren Abschüsse erschwert. Was hier verwaltet wird, ist weniger ein Wildtierbestand als ein politischer Dauerkonflikt. Am Ende geht es darum, eine gesellschaftliche Feindschaft gegen den Wolf am Leben zu halten, und die Kosten dafür tragen die Schutzbedürftigsten, nämlich die Jungtiere und die Rudel selbst.

Graubünden ist damit kein Einzelfall, sondern das sichtbare Beispiel eines Musters. Für die laufende Regulierungsperiode haben mehrere Kantone beim Bund Gesuche zur Wolfsregulierung eingereicht, darunter Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin, und auch das Wallis bindet dabei wie Graubünden die Hobby-Jägerschaft in die Abschüsse ein. Dasselbe gilt für die Grundstruktur der Hobby-Jagd, die in weiteren Berg- und Alpenkantonen wie dem Tessin, dem Wallis oder Uri auf denselben Prinzipien beruht. Die Kritik an Graubünden ist deshalb keine Kritik an einem Ausreisser, sondern an einem System, das sich in Kanton um Kanton wiederholt.

Jagd während der Brunft und das Ideal der Waidgerechtigkeit

Die Bündner Hochjagd fällt in eine Zeit, in der in vielen Regionen ab Mitte September die Hirschbrunft einsetzt. Die Tiere sind dann auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert. Genau in dieser Phase auf sie zu schiessen, steht in einem Spannungsverhältnis zum oft beschworenen Ideal der Waidgerechtigkeit. Ein Handwerk, das Tiere in einer Phase bejagt, in der sie auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert sind, beruft sich nur schwer glaubwürdig auf den Respekt vor dem Tier.

Wie sehr es um Freude und nicht um Auftrag geht, hat ausgerechnet ein früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden offen ausgesprochen. Über das Erlegen eines vertrauten Tieres sagte Georg Brosi: «Das macht einem ganz besonders Freude, wenn man ein Tier schiessen kann, das man kennt.» Deutlicher lässt sich der Widerspruch zur amtlichen Auftragsrhetorik kaum formulieren. Nicht die Notwendigkeit steht im Zentrum, sondern das persönliche Vergnügen am Töten, und zwar gesteigert dann, wenn Nähe und Vertrautheit zum Tier bestehen.

Georg Brosi, früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden, mit erlegter Gämse. Zitat: Das macht einem ganz besonders Freude, wenn man ein Tier schiessen kann, das man kennt.
Georg Brosi, früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden.

Man stelle sich vor, jemand ausserhalb der Hobby-Jagd würde öffentlich sagen, es bereite ihm besondere Freude, ein Lebewesen zu töten, das er kennt. Die Reaktion wäre eindeutig. Innerhalb der Hobby-Jagdkultur hingegen fällt ein solcher Satz aus dem Mund eines Amtsleiters, ohne dass er Folgen hat. Das sagt weniger über einen einzelnen Menschen aus als über eine Kultur, die das Töten aus Freude normalisiert und es zugleich als «wichtigen Auftrag» an die Allgemeinheit verkauft.

Uneins sogar in der Jägerschaft, bekämpft aus Amt und Politik

Dass die Bündner Hobby-Jagd nicht der einmütige Volksauftrag ist, als der sie dargestellt wird, zeigt sich am deutlichsten dort, wo die Kritik aus der Jägerschaft selbst kommt. Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd wurde 2013 aus Jäger- und Naturschutzkreisen lanciert und mit über 10’000 Unterschriften eingereicht, einer Rekordzahl. Ein Teil der Jägerschaft trägt den Ablauf von Hoch- und Sonderjagd also ausdrücklich nicht mit.

Statt diese Kritik ernst zu nehmen, wurde sie aus Amt und Politik bekämpft. Regierung und Grosser Rat erklärten die Initiative für ungültig. Erst das Bundesgericht in Lausanne entschied 2017, dass sie sehr wohl gültig ist, und zwang den Kanton, sie zur Abstimmung zu bringen. Dasselbe Muster wiederholte sich bei der Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», die Regierung, Parlament und Verwaltungsgericht teilweise für ungültig erklärten, bis das Bundesgericht 2020 den Initianten recht gab. Zweimal musste das höchste Gericht die Bündner Politik korrigieren.

Am schwersten wiegt, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Rund einen Monat bevor der Grosse Rat über die Sonderjagdinitiative befand, hatte das Bundesamt für Umwelt dem zuständigen Regierungsrat Mario Cavigelli schriftlich mitgeteilt, dass die Initiative nicht offensichtlich gegen Bundesrecht verstösst. Cavigelli legte dieses Schreiben dem Parlament nicht vor. In Unkenntnis der BAFU-Beurteilung erklärte der Grosse Rat die Initiative für ungültig. Erst unter Druck einer parlamentarischen Anfrage räumte Cavigelli in der Fragestunde vom Dezember 2017 selbst ein: «Ich hätte das Schreiben dem Grossen Rat vorlegen sollen.» Auch das Verwaltungsgericht hielt später fest, es wäre wünschenswert gewesen, wenn er die BAFU-Stellungnahme im Sinne der Transparenz vorgelegt hätte.

Für die IG Wild beim Wild war das keine blosse Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Irreführung des Parlaments, weshalb sie Strafanzeige einreichte. Die Folge trugen die Initianten. Sie mussten den kostspieligen Weg nach Lausanne gehen und rund 113’000 Franken Anwaltskosten vorstrecken, nur damit über ihr Anliegen überhaupt abgestimmt werden durfte.

Das rundet das Bild ab. Ein System, das nicht einmal in den eigenen Reihen unbestritten ist, das kritische Volksbegehren mit Ungültigkeitserklärungen ausbremst und dessen zuständiger Regierungsrat dem Parlament die entscheidende Beurteilung vorenthält, beruft sich zu Unrecht auf einen breiten, unbestrittenen Auftrag der Allgemeinheit.

Schlecht für die Wildtiere, schlecht für den Tourismus

Graubünden ist mit Davos, St. Moritz, Lenzerheide, Arosa und Flims/Laax einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz. Der Kanton lebt davon, dass Gäste seine Wälder und Berge als offenen, erholsamen Raum erleben. Ein Naturraum, in dem über Monate hinweg gejagt wird, in dem Ratgeber zu Warnfarben und Leinenzwang erscheinen und in dem Reitpferde erschrecken und Hunde in Gefahr geraten können, steht in Spannung zu diesem Versprechen. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern liessen sich als Argument für nachhaltigen Tourismus nutzen. Die Hobby-Jagd taugt dazu nicht.

Ein Kurswechsel wäre möglich

Politisch wäre ein Kurswechsel möglich, und zwar ohne Bundesrevision und ohne jahrelange Blockade. Art. 3 Abs. 1 des Jagdgesetzes lässt den Kantonen Spielraum bei der Regelung der Jagd. Graubünden könnte die private Patentjagd schrittweise durch ein professionelles, transparent kontrolliertes Wildtiermanagement ersetzen, nach dem Modell Genfs, das seit Jahrzehnten ohne Patentjagd arbeitet. Eine kantonale Volksinitiative könnte diesen Weg anstossen. Die Mustertexte dazu sind ausgearbeitet.

Solange das nicht geschieht, wiederholt sich von September bis weit in den Winter dieselbe Verkehrung der Verantwortung: Nicht jene, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen ihren Betrieb begrenzen. Wandernde, Familien, Bikerinnen, Pilzsuchende, Reiterinnen und Hundehalter sollen sich anpassen. Der Wald und die Berge sind kein exklusiver Hobby-Jagdraum. Sie gehören der Allgemeinheit und sind vor allem Lebensraum für Wildtiere.

4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist

Der Kanton Graubünden plant 2026 die Tötung von 4'616 Rothirschen. Eine Prüfung der kantonalen Planung, der Jagdvorschriften und der Bestandsdaten zeigt: Hinter der Zahl stehen ein dauerhaftes Zweistufensystem, offene Fragen zur Wirksamkeit der Hobby-Jagd und eine Debatte über Tierleid, Beutegreifer und Waldschutz.

Der Kanton Graubünden plant 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen.

Darunter sind 2’514 weibliche Tiere. Der geschätzte Frühlingsbestand wird mit 13’485 Rothirschen angegeben, nach 13’585 im Vorjahr. Die Zahlen sind öffentlich: Das Amt für Jagd und Fischerei publiziert seine Planung, die Bestandsannahmen und die jagdrechtlichen Grundlagen.

Doch aus einer publizierten Abschusszahl wird noch kein Nachweis dafür, dass die Tötung von 4’616 Wildtieren ökologisch notwendig, wirksam oder ethisch vertretbar ist. Hinter der nüchternen Zahl steht ein System aus Hochjagd, Sonderjagd, Abschussquoten und staatlich organisierter Hobby-Jagd. Dieses System macht aus fühlenden Tieren «Stücke», aus Muttertieren und Kälbern «Kategorien» und aus einer Gewaltpraxis eine Frage der Planerfüllung.

Eine kritische Prüfung der kantonalen Planung, der Jagdvorschriften und der Jagdergebnisse zeigt: Die Bündner Jagdverwaltung legt viel offen. Was fehlt, ist der unabhängige Beweis, dass gerade diese Jagdform die behaupteten Ziele erreicht und es keine wildtiergerechteren Alternativen gibt.

Die Sonderjagd ist kein Ausrutscher

Die Bündner Hochjagd findet im September statt. Danach entscheidet das zuständige Departement aufgrund der Hochjagdstrecke, ob und wo eine Sonderjagd angeordnet wird. Für 2026 ist sie je nach Region zwischen dem 31. Oktober und dem 20. Dezember möglich; pro Gebiet sind maximal zehn halbe Jagdtage vorgesehen.

Rechtlich ist die Sonderjagd also eine separat anzuordnende zweite Jagdphase. Sie findet nicht automatisch statt. Politisch und organisatorisch ist sie aber kein fremder Ausnahmezustand, sondern ein fest vorgesehenes Instrument des Bündner Jagdsystems. Die Frage ist deshalb nicht, ob der Kanton ihre rechtliche Grundlage publiziert. Das tut er. Die Frage lautet: Weshalb reicht die reguläre Hochjagd so oft nicht aus, um die von der Behörde selbst gesetzten Ziele zu erreichen?

Das Jagdjahr 2023 zeigt, wie gross die Bedeutung dieser zweiten Phase sein kann. Der kantonale Abschussplan sah 5’278 Rothirsche vor. Für die sogenannte qualitative Planerfüllung sollten mindestens 3’050 weibliche Hirsche erlegt werden. Nach Ende der Hochjagd erklärte der Kanton, dass während der Sonderjagd noch 2’218 weibliche Hirsche und deren Kälber getötet werden müssten, damit der jagdliche Auftrag erfüllt werde.

Am Ende kamen laut detaillierter kantonaler Auswertung 4’928 Rothirsche zur Strecke. Die quantitative Zielerfüllung lag bei 93,4 Prozent. Von den vorgesehenen 3’050 weiblichen Tieren wurden 2’463 erlegt. Die für die Regulierung besonders relevante qualitative Zielerfüllung lag damit bei 80,8 Prozent. Die kantonale Medienmitteilung nannte mit 4’909 Hirschen ein fast gleiches Gesamtergebnis.

Das beweist nicht, dass die Sonderjagd jedes Jahr zwingend sei. Es zeigt jedoch, dass die zweite Jagdphase eine erhebliche Rolle spielt, sobald die Hochjagd die gewünschte Zahl weiblicher Tiere nicht liefert. Der Kanton bezeichnet sie als Instrument der Regulation. Aus Sicht des Tierschutzes stellt sich eine andere Frage: Weshalb wird nicht zuerst ernsthaft geprüft, ob Jagdzeiten, Ruhegebiete, Störungsreduktion oder die Organisation der Hochjagd so verändert werden könnten, dass die spätere Jagd auf weibliche Hirsche und Kälber überflüssig wird?

Der «hohe Bestand» braucht Kontext

Die kantonale Planung schätzt den Frühlingsbestand 2026 auf 13’485 Rothirsche. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 100 Tiere. Der Kanton ordnet den aktuellen Wert in seine Strategie «Lebensraum Wald-Wild» ein und bewertet ihn als Teil einer seit 2020 angestrebten Bestandsreduktion.

Doch Bestandszahlen sind keine direkten Kopfzählungen. Sie beruhen auf Taxationen, Jagdstrecken, Fallwild, regionalen Beobachtungen und rechnerischen Annahmen. Sie sind für die Planung wichtig, aber sie besitzen nicht die Genauigkeit, die politische Debatten oft suggerieren. Eine Schätzung von 13’485 Tieren bedeutet nicht, dass genau 13’485 Rothirsche im Kanton leben und dass die Tötung von exakt 4’616 Tieren daraus zwangsläufig folgt.

Auch die historische Entwicklung spricht gegen eine einfache Alarmrhetorik. Der Rothirschbestand in Graubünden verlief nie linear. Die BAFU-Zeitreihe zeigt über Jahrzehnte Phasen des Anstiegs und Rückgangs: von knapp 10’000 Tieren Ende der 1960er-Jahre auf rund 15’000 Tiere in den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren, danach wieder deutlich tiefer, später erneut auf ein Hoch von rund 16’600 Tieren in den Jahren 2017 bis 2019. Seither ist der Bestand nach kantonalen Schätzungen zurückgegangen.

Der aktuelle Wert liegt damit deutlich unter dem jüngsten Höchststand und innerhalb einer langfristig sichtbaren Schwankungsbreite. Daraus folgt nicht, dass es keine lokalen Probleme geben kann. Aber die Behauptung eines ausserordentlichen, zwingend durch die Hobby-Jagd zu lösenden «Überbestands» ist mit einer einzelnen Gesamtzahl nicht belegt.

Noch deutlicher wird das beim Blick auf die Jagdstrecke. Während in den 1930er- und 1940er-Jahren meist nur einige Hundert Rothirsche pro Jahr erlegt wurden, liegen die Abschüsse heute regelmässig bei mehreren Tausend Tieren. Um 2018 erreichten sie rund 6’500 Tiere. Die steigende Jagdstrecke beweist jedoch nicht automatisch einen entsprechend steigenden Bestand. Sie zeigt zunächst, wie stark die staatlich organisierte Entnahme tierquälerisch ausgeweitet wurde.

Jagd ist kein neutraler Regler

Die Jagdbehörde behandelt die Hobby-Jagd als Mittel zur Bestandsregulierung. Auch die BAFU-Vollzugshilfe beschreibt die Regulierung von Rothirschen über mehrere Kriterien: Geschlechterverhältnis, Anteil der Jungtiere und eine Entnahme, die je nach Zielsetzung über dem jährlichen Zuwachs liegen muss.

Doch eine Abschusszahl ist nicht gleichbedeutend mit einer einfachen Bestandsreduktion. Wildtierpopulationen reagieren auf starke Eingriffe. Wenn weniger Tiere um Nahrung konkurrieren, können die Überlebenden besseren Zugang zu Futter haben, in besserer körperlicher Verfassung durch den Winter kommen und sich früher oder erfolgreicher fortpflanzen. Solche kompensatorischen Reaktionen sind aus der Populationsbiologie bekannt.

Das bedeutet nicht, dass jeder Abschuss wirkungslos wäre oder Jagd zwingend zu steigenden Beständen führt. Wie stark solche Effekte ausfallen, hängt von Dichte, Altersstruktur, Geschlechterverhältnis, Nahrungsangebot, Klima, Lebensraum, Wanderungen und Beutegreifern ab. Für Graubünden kann diese Frage nur mit regionalen Langzeitdaten beantwortet werden.

Gerade deshalb ist es problematisch, wenn die Jagd sich selbst mit Abschusszahlen als erfolgreiche Regulierungsinstanz bestätigt. Eine hohe Strecke beweist nicht, dass ein Problem gelöst wurde. Sie beweist zunächst, dass viele Tiere getötet wurden. Entscheidend wären unabhängige Antworten auf andere Fragen: Sinkt der Verbiss in den tatsächlich belasteten Waldflächen? Verändern sich Wilddichte und Raumnutzung? Welche Rolle spielt die Jagdstörung? Und welchen Anteil haben Winter, Lebensraum und Beutegreifer?

Wolf und Luchs gehören dazu

Der Kanton anerkennt selbst, dass Beutegreifer Teil der Bestandsdynamik sind. Die Jagdbetriebsvorschriften halten fest, dass Kälber in Regionen mit Wolfsrudeln in ihren ersten Wochen und Monaten häufig von Wölfen erbeutet werden. In den Regionen Surselva, Mittelbünden und Heinzenberg wurde der weibliche Anteil des Abschussplans deshalb von 60 auf 50 Prozent reduziert.

Das ist mehr als eine technische Anpassung. Es zeigt, dass die Jagd nicht die einzige Kraft ist, welche die Zahl und Struktur einer Hirschpopulation beeinflusst. Wölfe und Luchse verändern die Kälbersterblichkeit, die Raumnutzung und das Verhalten von Huftieren. Winterverluste, Nahrung, Lebensraumqualität und Wanderbewegungen wirken ebenfalls.

Der Rückgang des Rothirschbestands seit dem jüngsten Höchststand kann deshalb nicht einer einzigen Ursache zugeschrieben werden. Die Jagd kann ihn beeinflussen. Beutegreifer können ihn beeinflussen. Auch Wintersterblichkeit, Lebensraum und kantonale Planung wirken gleichzeitig. Es ist daher irreführend, wenn die Hobby-Jagd sinkende Bestandszahlen allein als eigenen Regulierungserfolg verbucht.

Gerade die Präsenz von Wolf und Luchs stellt die alte Jagderzählung infrage, wonach der Mensch als bewaffneter Freizeitjäger unverzichtbar sei, um «das Gleichgewicht» herzustellen. Beutegreifer sind keine Störung eines angeblich natürlichen Jagdsystems. Sie sind ein Teil funktionierender Ökosysteme – und sie erfüllen ihre Rolle ohne Trophäe, Patent und Abschusskontingent.

Der Etikettenschwindel mit dem «Waldschädling»

Um hohe Abschüsse zu rechtfertigen, wird der Rothirsch oft zum Waldschädling erklärt. Er behindere die Verjüngung des Schutzwaldes, verursache Verbiss und gefährde damit Sicherheit und Infrastruktur. Diese Erzählung klingt einfach. Die ökologische Realität ist es nicht.

Wald-Wild-Konflikte entstehen nicht allein aus der Zahl der Tiere. Entscheidend sind auch Waldstruktur, Baumarten, Futterangebot, Ruhe- und Rückzugsräume, touristische Nutzung, Forstarbeiten, Verkehr, Fütterung, Beutegreifer und die Intensität der Hobby-Jagd. Wer den Verbiss allein auf eine vermeintlich zu hohe Zahl Rothirsche reduziert, blendet diese Faktoren aus.

Die Hobby-Jagd kann Wildtiere selbst in problematische Räume drängen. Forschung zeigt, dass Hirsche auf Jagddruck mit Flucht, erhöhter Wachsamkeit und veränderter Aktivität reagieren. Sie verlagern sich in störungsärmere Gebiete, nutzen dichte Deckung und werden stärker nachtaktiv. Es ist deshalb plausibel, dass die Hobby-Jagd beeinflusst, wo und wann Rothirsche fressen – unter Umständen gerade in jenen Waldflächen, deren Verbiss später als Argument für weitere Abschüsse dient.

Das bedeutet nicht, dass die Hobby-Jagd allein den Verbiss verursacht. Aber sie ist Teil des Problems, das sie zu lösen vorgibt. Wer den Schutzwald schützen will, muss Störung, Lebensraumqualität und die räumliche Nutzung der Tiere ebenso ernst nehmen wie Abschussquoten. Eine Politik, die zuerst Unruhe erzeugt und danach die Reaktion der Tiere als Begründung für ihre Tötung verwendet, ist keine neutrale Wildtierpolitik.

Wenn Tiere zu Beeren werden

Wie brüchig die Behauptung einer ökologisch notwendigen «Regulation» ist, zeigt die Niederjagd. Sie betrifft Arten wie Feldhase, Fuchs, Dachs, Marder, Birkhahn, Schneehuhn, Ringeltaube, Krähe, Elster, Kormoran, Stockente und weitere Tiere. Die Bündner Jagdvorschriften geben damit nicht nur Huftiere frei, bei denen sich die Hobby-Jagd wenigstens rhetorisch auf Wald- oder Bestandsziele beruft.

Der frühere Präsident des Bündner Patentjäger-Verbands, Robert Brunold, brachte die Haltung 2015 gegenüber SRF auf den Punkt. Die Niederjagd sei nicht nötig, aber berechtigt. Man könne sich ebenso fragen, ob es sinnvoll sei, Beeren und Pilze im Wald zu sammeln. Mit der Niederjagd nutze man ein «Naturprodukt».

Dieser Vergleich offenbart mehr, als er verdecken soll. Beeren und Pilze empfinden keine Angst. Sie fliehen nicht vor Menschen, sie werden nicht angeschossen, sie verbluten nicht, sie versorgen keine Jungen und leben nicht in sozialen Beziehungen. Ein Fuchs ist keine Waldfrucht. Ein Feldhase ist kein Vorrat. Ein Birkhahn ist kein «Produkt», das es zu bewirtschaften braucht.

Brunold sprach ausdrücklich über eine Hobby-Jagd, die er selbst nicht als notwendig bezeichnete. Damit fällt die Schutzbehauptung der Regulierung weg. Was bleibt, ist eine Praxis, in der Tiere getötet werden, weil Menschen das Töten als Tradition, Freizeitbeschäftigung oder erlaubte Aneignung beanspruchen.

Genau darin zeigt sich der Kern der Hobby-Jagd. Sie ist nicht bloss eine technische Massnahme für den Waldschutz. Sie ist eine kulturell und politisch geschützte Gewaltpraxis, die Tiere zu verfügbarer Beute erklärt. Die Niederjagd entlarvt damit die Regulierungserzählung: Wo keine Notwendigkeit behauptet wird, bleibt nur das Vergnügen an der Verfügung über Leben und Tod.

Tierleid mit System

Die Sprache der Jagdplanung ist nüchtern: «Abschussplan», «Freigabe», «Kategorien», «Strecke», «qualitative Zielerfüllung». Sie lässt verschwinden, was diese Worte bedeuten: Tiere werden gehetzt, erschreckt, voneinander getrennt, angeschossen, getötet oder verletzt zurückgelassen.

Während der Hochjagd 2022 wurden in Graubünden knapp 9’200 Hirsche, Gämsen, Rehe und Wildschweine erlegt. Rund 790 davon – nahezu jeder zehnte Abschuss – betraf Tiere, die nach den geltenden Jagdvorschriften nicht jagbar waren. Ein Wildbiologe des Amts für Jagd und Fischerei erklärte gegenüber SRF, dieser Anteil sei «jährlich immer etwa gleich».

Nicht jedes nicht jagbare Tier ist gleichzusetzen mit einem absichtlichen Verstoss. Aber die Zahl zeigt ein strukturelles Problem. Sie umfasst zudem nicht die gesamte Dimension des Tierleids. Anschüsse, Nachsuchen und Tiere, die verletzt entkommen und nicht gefunden werden, sind davon zu unterscheiden. Eine Hobby-Jagd, bei der nach Angaben der Behörden regelmässig ungefähr jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier betrifft, kann sich nicht glaubwürdig als präzise, kontrollierte und «waidgerechte» Praxis darstellen.

Auf der Sonderjagd verschärft sich die ethische Frage. Die Hobby-Jagd richtet sich dort regional und nach Kategorie zusätzlich auf weibliche Hirsche und Kälber. Diese Freigaben gehen über jene Kategorien hinaus, die während der Hochjagd gelten. Das System erhöht den Druck gerade dann, wenn die behördliche Abschussquote nicht erfüllt wurde.

Aus Sicht des Tierschutzes ist dies besonders problematisch: Die rechtliche Freigabe verhindert nicht, dass Muttertiere und von ihnen abhängige Kälber betroffen sind. Sie findet zudem in einer Jahreszeit statt, in der Wildtiere Energie sparen und sich auf den Winter vorbereiten müssen. Während die Hobby-Jagd im Herbst «Waidgerechtigkeit» beschwört, weitet sie ihre Eingriffe aus, sobald die Quote nicht stimmt.

Die BAFU-Statistik weist für Graubünden zusätzlich «Spezialabschüsse» aus. In mehreren Jahren, insbesondere zwischen 2007 und 2020, betrafen diese nicht nur Stiere, sondern auch Kühe und Kälber. Die Statistik bildet nicht die gesamte Sonderjagd ab. Sie zeigt aber, dass zusätzliche Eingriffe wiederholt gerade jene Tiergruppen trafen, die für Nachwuchs, soziale Organisation und Fortpflanzung einer Hirschpopulation entscheidend sind.

Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist

Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.

Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.

Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.

Fazit

Die Zahl 4’616 ist nicht geheim. Graubünden publiziert sie, begründet sie mit eigenen Bestandsannahmen und ordnet sie in seine Wald-Wild-Strategie ein. Das ist besser als eine Politik im Verborgenen. Doch Transparenz über die Zahl ist nicht dasselbe wie ein Nachweis ihrer Notwendigkeit.

Eine behördlich veröffentlichte Abschussplanung zeigt, wie viele Tiere der Kanton töten lassen will. Sie beweist nicht automatisch, dass diese Tötungen die mildeste, wirksamste oder ethisch vertretbare Antwort auf Wald- und Wildtierfragen sind. Sie beweist auch nicht, dass die zweite Jagdphase unverzichtbar ist, dass Jagdstörung den Verbiss nicht mitverursacht oder die Hobby-Jagd ihren eigenen Einfluss auf Populationsdynamik und Raumnutzung ausreichend berücksichtigt.

Der eigentliche Skandal liegt nicht in einer einzelnen Zahl. Er liegt in der politischen Normalisierung eines Systems, das jährlich Tausende fühlende Wildtiere zu Planpositionen macht. Die Sonderjagd ist rechtlich separat anzuordnen, aber als zweites Instrument fest im Jagdsystem vorgesehen. Die Niederjagd zeigt zudem, dass es der Hobby-Jagd nicht nur um behauptete Regulation geht, sondern auch um die gesellschaftlich erlaubte Tötung von Tieren, die selbst ihre Vertreter als nicht notwendig bezeichnen.

Solange sich die Jagdbehörde vor allem an Abschussquoten misst und keine unabhängige, umfassende Bilanz zu Jagdstörung, Waldwirkung, Fehlabschüssen, Anschüssen, Nachsuchen und Tierleid vorliegt, bleibt die 4’616 für uns die Buchhaltung eines sektiererischen Rituals.

Wie der Kanton Bern die Gewissensfreiheit an der Jagd vorbei regiert

Wer die Tötung von Tieren aus Überzeugung ablehnt, muss die Hobby-Jagd auf dem eigenen Land trotzdem dulden. Ein Berner Entscheid zeigt, wie die Schweiz hinter mehreren europäischen Staaten zurückbleibt, die ethische Einwände von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern längst rechtlich berücksichtigen.

Es gibt eine Frage, die in der Schweizer Jagddebatte fast nie gestellt wird – und die zunächst nicht vom Tierschutz handelt.

Sie lautet: Darf ein Mensch gezwungen werden, auf dem eigenen Grundstück eine Praxis zu dulden, die seinen tiefsten ethischen Überzeugungen widerspricht?

Für die Hobby-Jagd lautet die Antwort in fast allen Kantonen bis heute: ja.

Der Berner Regierungsrat hat diese Haltung kürzlich bekräftigt. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Interpellation zur jagdlichen Befriedung von Privatgrund hielt er fest, das geltende System wahre die Grundrechte. Eine gesetzliche Regelung, mit der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Hobby-Jagd auf ihrem Land aus Gewissensgründen untersagen könnten, lehnte er ab.

Der Entscheid ist aufschlussreich. Nicht primär wegen dem, was er sagt, sondern wegen dem, was er auslässt.

Der Kern des Konflikts: Eigentum und Gewissen

Der Regierungsrat stützt seine Ablehnung wesentlich auf einen juristischen Befund: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Zwangsbejagung beruhe auf dem Schutz des Eigentums nach Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Schweiz habe dieses Protokoll zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert.

Das ist formal richtig. Die Schweiz gehört zusammen mit Monaco zu den wenigen Mitgliedstaaten des Europarats, in denen das erste Zusatzprotokoll zur EMRK nicht in Kraft steht.

Doch damit ist der Konflikt nicht beantwortet. Er betrifft Eigentum und Gewissen zugleich.

Die bisherigen Strassburger Leitentscheide beurteilten die Zwangsbejagung vor allem anhand des Eigentumsschutzes. Für die Schweiz rückt deshalb eine andere, bislang nicht abschliessend beantwortete Frage ins Zentrum: Darf der Staat Menschen verpflichten, auf ihrem eigenen Land eine Praxis zu dulden, die ihrer gefestigten ethischen Überzeugung widerspricht?

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist in der Schweiz doppelt geschützt: durch Art. 15 der Bundesverfassung und durch Art. 9 EMRK. Wer die Jagd aus einer gefestigten, ernsthaften und ethisch begründeten Überzeugung ablehnt, kann sich grundsätzlich auf diesen Schutz berufen.

Das bedeutet nicht, dass jede persönliche moralische Haltung automatisch staatliches Recht übersteuert. Es bedeutet aber, dass der Staat eine solche Überzeugung nicht einfach übergehen darf. Soweit die erzwungene Duldung der Jagd als Eingriff in die Gewissensfreiheit zu qualifizieren ist, müsste dieser Eingriff auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, einem legitimen öffentlichen Interesse dienen und verhältnismässig sein.

Der Regierungsrat anerkennt in seiner Antwort selbst, dass die ethische Ablehnung der Jagd vom Schutzbereich der Gewissensfreiheit erfasst sein kann. Gerade deshalb genügt der Verweis auf das nicht ratifizierte Eigentumsprotokoll nicht.

Bemerkenswert ist, was Bern an dieser Stelle einräumt und gleichzeitig beiseiteschiebt: Ob die Pflicht, Jagd auf dem eigenen Grund zu dulden, einen zulässigen Eingriff in die Gewissensfreiheit darstellt, habe der EGMR gar nicht geprüft, weil bereits eine Verletzung des Eigentumsrechts vorlag.

Das ist richtig – aber daraus folgt nicht, dass die Gewissensfreiheit keine Rolle spielt.

Der EGMR hat Art. 9 EMRK in den bisherigen Leitfällen nicht separat entschieden, weil die festgestellte Eigentumsverletzung für das Urteil genügte. Die eigenständige Frage, welche Anforderungen sich aus der Gewissensfreiheit für eine erzwungene Duldung der Jagd ergeben, bleibt damit für einen Schweizer Fall offen.

Mehr zu den grundrechtlichen Zusammenhängen im Dossier Jagd und Menschenrechte.

Was «nicht unmittelbar verbindlich» wirklich bedeutet

Der Regierungsrat schreibt, die EGMR-Rechtsprechung sei für die Schweiz «nicht unmittelbar verbindlich». Auch das ist im engen Sinn korrekt: Ein Urteil gegen Frankreich, Luxemburg oder Deutschland ist kein automatisches Präjudiz für einen Schweizer Einzelfall.

Doch «nicht unmittelbar verbindlich» heisst nicht «folgenlos».

Art. 9 EMRK ist für die Schweiz verbindliches, individualrechtlich geltend zu machendes Konventionsrecht. Kantone dürfen kein Recht anwenden, das mit der EMRK unvereinbar ist. Eine betroffene Grundeigentümerin oder ein betroffener Grundeigentümer könnte deshalb den kantonalen Rechtsweg ausschöpfen und die Frage bis vor Bundesgericht tragen. Nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel wäre eine Beschwerde an den EGMR möglich.

Die Urteile Chassagnou und andere gegen Frankreich von 1999, Schneider gegen Luxemburg von 2007 und Herrmann gegen Deutschland von 2012 zeigen, dass ethisch jagdablehnende Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vor einer unverhältnismässigen Zwangsbejagung geschützt wurden. Der EGMR stellte in diesen Fällen Verletzungen des Eigentumsschutzes aus Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls fest. Für die Schweiz wäre wegen des nicht ratifizierten Protokolls allerdings eigenständig zu klären, welche Schutzpflichten sich aus Art. 9 EMRK ergeben.

Die Schweiz ist deshalb kein Sonderfall, der sich einer europäischen menschenrechtlichen Entwicklung entziehen könnte. Sie ist vielmehr ein Nachzügler. Offen ist nur, ob die Kantone eine gesetzliche Grundlage aus eigenem Antrieb schaffen oder erst nach einem langwierigen Gerichtsverfahren handeln.

Deutschland und Italien zeigen Wege

Der Berner Regierungsrat argumentiert, ein Befriedungssystem sei praktisch kaum umsetzbar. Der Berner Wald sei auf rund 36’000 Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Ein Verfahren zur Erfassung und Kontrolle individueller Gesuche würde einen kaum bewältigbaren Aufwand verursachen.

Dieses Argument wird durch die Praxis anderer Staaten widerlegt.

Deutschland ging den gesetzlichen Weg. Nach dem Urteil Herrmann gegen Deutschland führte der Gesetzgeber mit § 6a Bundesjagdgesetz ein Verfahren für die ethische Befriedung ein. Natürliche Personen können beantragen, dass die Jagd auf ihren Flächen ruht, wenn sie die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen glaubhaft machen. Die Befriedung wird durch die zuständige Behörde verfügt und gilt nicht schrankenlos.

Sie bedeutet insbesondere nicht, dass auf einer Fläche keinerlei staatliche Wildtier- oder Gefahrenabwehr mehr möglich wäre. Die Behörde kann eine beschränkte Jagdausübung anordnen, wenn dies etwa zur Abwehr übermässiger Wildschäden, bei Tierseuchen, aus Natur- oder Tierschutzgründen, für die Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer erheblicher Gefahren erforderlich ist.

Deutschland zeigt damit: Gewissensfreiheit und Wildtiermanagement lassen sich rechtlich verbinden. Eine ethische Befriedung schafft keinen rechtsfreien Raum, sondern einen kontrollierten Ausgleich zwischen individuellen Grundrechten und nachweislich notwendigen öffentlichen Interessen.

Italien zeigt einen zweiten Weg: die grundrechtskonforme Auslegung bestehenden Jagdrechts durch die Gerichte.

Das Verwaltungsgericht der Region Abruzzen, Aussenstelle Pescara, entschied mit Urteil Nr. 254/2026 vom 11. Mai 2026, dass ethische Gründe ein zulässiges Argument sein können, um die Jagd auf dem eigenen Grundstück auszuschliessen. Eine Behörde darf einen solchen Antrag nicht pauschal abweisen. Sie muss vielmehr objektiv begründen, weshalb gerade die konkrete Fläche für die Ziele des regionalen Wildtier- und Jagdplans unverzichtbar wäre.

Das Gericht schuf kein völlig neues Jagdrecht. Es legte das bestehende Recht im Licht der Grundrechte und der Strassburger Rechtsprechung aus. Ethische und moralische Gründe dürfen bei einem Antrag auf Ausschluss einer Fläche nicht von vornherein als unbeachtlich behandelt werden.

Der Fall ist im Beitrag Italien: Gericht erlaubt Jagdverbot auf eigenem Grund aus ethischen Gründen dokumentiert.

Die Schweiz verfügt bis heute über keine vergleichbare, allgemein zugängliche Regelung. Weder hat sie ein gesetzliches Verfahren nach deutschem Vorbild geschaffen, noch wurde die Gewissensfrage bislang auf gerichtlichem Weg geklärt.

Polen: Jagdfreie Grundstücke per Erklärung

Polen zeigt, dass auch ein flächendeckendes Jagdsystem rechtlich veränderbar ist.

Nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von 2014 wurde die damalige Einteilung privater Grundstücke in Jagdbezirke grundlegend in Frage gestellt. Das Gericht beanstandete, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu wenig Möglichkeiten hatten, gegen die Jagd auf ihrem Land vorzugehen. Die polnische Diskussion und Rechtsprechung nahm dabei auch Bezug auf die Strassburger Urteile zur Zwangsbejagung.

Seit einer Reform im Jahr 2018 können natürliche Personen bei den zuständigen lokalen Behörden erklären, dass auf ihrem Grundstück nicht gejagt werden darf. Das Grundstück bleibt zwar Teil des Jagdbezirks. Es kann etwa für eine erforderliche Nachsuche betreten werden. Die Jagdausübung und das Schiessen auf der Fläche sind jedoch grundsätzlich untersagt.

Polen wählte damit ein anderes Modell als Deutschland. Während Deutschland ein behördliches Verfahren mit Glaubhaftmachung ethischer Gründe vorsieht, kennt Polen eine vergleichsweise niederschwellige Erklärungsmöglichkeit. Auch dieses Modell hat Grenzen, unter anderem weil juristische Personen wie Tier- oder Naturschutzorganisationen nicht dieselben Rechte geltend machen können. Der Grundsatz ist dennoch klar: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen die Jagd auf ihrem Land nicht ausnahmslos dulden.

Mehr dazu im Beitrag Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke.

Die 100-Meter-Regel schützt Häuser, nicht Gewissen

Als Beleg für einen bereits bestehenden Schutz verweist der Berner Regierungsrat auf das Jagdverbot im Umkreis von 100 Metern um ständig bewohnte Gebäude.

Dieser Verweis geht am Kern der Sache vorbei.

Die Regelung ist eine örtliche Sicherheitsvorschrift. Sie schützt Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gebäude vor bestimmten Gefahren der Jagdausübung. Sie gibt einer Grundeigentümerin jedoch keinerlei individuellen Anspruch, die Jagd auf ihrem Land aus ethischen Gründen zu untersagen.

Hinzu kommt: Die 100-Meter-Regel gilt nicht absolut. Sie entfällt, wenn Wald, waldähnliche Bestockung oder eine sichtbehindernde Hecke zwischen dem Gebäude und der jagdberechtigten Person liegt. Für bestimmte Tierarten kann die Jagd mit Einwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner sogar innerhalb der 100-Meter-Grenze zulässig sein.

Ein Schild mit der Aufschrift «Jagen verboten» verschafft einer Grundeigentümerin oder einem Grundeigentümer im Kanton Bern nach geltendem Jagdrecht keinen individuellen, durchsetzbaren Anspruch, die Jagd aus Gewissensgründen vom eigenen Grundstück fernzuhalten.

Gerade darin liegt der Unterschied zu den Verfahren in Deutschland, Italien oder Polen: Dort müssen Behörden und Gerichte die persönliche ethische Ablehnung der Jagd zumindest rechtlich prüfen. Bern verweist dagegen auf einen Gebäudeschutz, der das Gewissen der betroffenen Person nicht schützt.

Ein Blick nach Genf

Der Regierungsrat verteidigt das «bewährte Milizsystem» mit dem Argument, eine professionelle Lösung wäre teurer und brächte keinen sichtbaren Zusatznutzen.

Der Kanton Genf zeigt, dass es auch anders geht.

Nach einer Volksabstimmung führte Genf 1974 ein allgemeines Jagdverbot für Säugetiere und Vögel ein. Seither wird die private Jagd nicht mehr über Jagdpatente organisiert. Aufgaben wie Wildtiermonitoring, Schadenprävention, Schutzgebietsaufsicht und – wo nötig – gezielte Interventionen werden durch staatliche Fachkräfte wahrgenommen.

Der zuständige kantonale Wildtierinspektor bezeichnete dieses Modell öffentlich als kostengünstig. Der kantonale Biodiversitätsdirektor erklärte, ein Jagdverbot könne ein Mittel sein, um die Biodiversität zu fördern. Ob und unter welchen Bedingungen das Genfer Modell auf andere Kantone übertragbar ist, müsste Bern anhand eigener Flächen-, Personal- und Wildtierdaten prüfen.

Für die hier zentrale Frage genügt jedoch ein einfacher Befund: Ein Schweizer Kanton kann die private Hobby-Jagd abschaffen und Wildtieraufgaben durch staatliche Fachkräfte organisieren.

Mehr dazu im Tages-Anzeiger sowie im Dossier Genf und das Jagdverbot.

Worum es wirklich geht

Der Berner Entscheid beantwortet die menschenrechtliche Frage nicht, sondern verlagert sie.

Dass der Eigentumsschutz des 1. Zusatzprotokolls in der Schweiz nicht gilt, entbindet den Kanton nicht davon, die Gewissensfreiheit nach Art. 9 EMRK ernsthaft zu prüfen.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob jede einzelne Fläche der Jagd entzogen werden kann. Sie lautet, ob der Staat für Menschen mit einer gefestigten ethischen Ablehnung der Jagd ein verhältnismässiges Verfahren schaffen muss – eines, das die Gewissensfreiheit schützt und zugleich konkret belegte Interessen des Wildtier-, Natur-, Seuchen- und Sicherheitsschutzes berücksichtigt.

Deutschland zeigt, wie ein solcher Ausgleich gesetzlich organisiert werden kann. Italien zeigt, dass Gerichte ethische Gründe bei der Auslegung bestehenden Jagdrechts ernst nehmen können. Frankreich und Luxemburg belegen, dass die Zwangsbejagung ethisch ablehnender Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer vor dem EGMR keinen Bestand hatte. Polen zeigt, dass selbst ein flächendeckendes Jagdsystem durch Verfassungsrecht und Gesetzgebung zugunsten privater Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer korrigiert werden kann.

Bern kann diese Frage weiterhin offenlassen. Erledigt ist sie damit nicht.

Die teuerste Illusion der Hobby-Jagd: Wenn Töten das Problem vergrössert

Eine neue Studie aus «Biological Conservation» rechnet vor, was der Abschuss von 1,7 Millionen Füchsen, Marderartigen und Rabenvögeln pro Jahr in Frankreich wirklich bringt: keinen belegbaren Nutzen, aber Kosten von bis zu 123 Millionen Euro jährlich

Seit Mitte August fordern in Frankreich mehrere Verbände ein Jagdmoratorium.

Der Grund: Dürre und Waldbrände haben die Natur in diesem Sommer schwer geschädigt, eine Bürgerpetition sammelte über 473’000 Unterschriften. Die Antwort der Hobby-Jagd fiel aus wie immer. Die Sprecherin des Jagdverbands Haute-Vienne warnte vor «katastrophalen Folgen für die Landwirte», sollte ab September keine «Populationskontrolle» der Wildschweine stattfinden. Ohne die Hobby-Jäger, so das Dauerargument, gerate die Natur ausser Kontrolle.

Nur wenige Wochen zuvor erschien in der Fachzeitschrift «Biological Conservation» eine Studie, die dieses Argument empirisch prüft. Ein Team um den Ornithologen Frédéric Jiguet vom Muséum national d’Histoire naturelle in Paris hat sieben Jahre amtlicher Daten ausgewertet, Jagdsaison für Jagdsaison, Departement für Departement. Das Ergebnis ist so eindeutig wie unbequem: Für die untersuchten Arten und die flächendeckende Tötungspraxis in Frankreich findet die Studie keinen Beleg, dass die staatlich autorisierte «Regulierung» Schäden senkt oder Bestände nachhaltig verringert.

Die Widersprüche der Hobby-Jägerseite treten dabei offen zutage. Dieselbe Verbandssprecherin, die vor «katastrophalen Folgen» warnt, räumt im selben Atemzug ein, man habe die Wildtiere beobachtet und sehe «keine besonderen Probleme», es gebe «keinerlei Anzeichen dafür, dass die Tierwelt gefährdet ist». Wenn kein Problem sichtbar ist, stellt sich die Frage, wogegen im September geschossen werden soll. Pierre Rigaux vom Tierschutzverein Nos Viventia bringt es auf den Punkt:

Hobby-Jäger seien keine Wildtierexperten, es stehe ihnen nicht zu, über das Wildtiermanagement zu entscheiden oder den Wald für gesund zu erklären.

12,4 Millionen tote Tiere, kein belegbarer Nutzen

Zwischen 2015 und 2022 töteten Hobby-Jäger und Fallensteller in Frankreich rund 12,4 Millionen Tiere: Füchse, Steinmarder, Baummarder, Iltisse, Wiesel, Rabenkrähen, Saatkrähen, Elstern, Eichelhäher und Stare. Jedes Jahr etwa 1,7 Millionen Tiere, deklariert als Massnahme gegen Schäden an Landwirtschaft und Geflügel.

Die Forscher prüften, ob dort mehr getötet wird, wo zuvor besonders hohe Schäden gemeldet wurden, und ob die Tötungen die Schäden im Folgejahr senken. Für die Arten insgesamt fanden sie keinen Zusammenhang zwischen den Schäden des vorangegangenen Dreijahreszeitraums und dem späteren Tötungsaufwand. Zwar wurde bei Rabenkrähe, Saatkrähe und Star im selben Jahr dort mehr getötet, wo mehr Schäden gemeldet wurden. Doch im Folgejahr sanken die Schäden dadurch nicht. Über alle Arten hinweg lagen sie vielmehr dort höher, wo im Vorjahr mehr Tiere getötet worden waren.

Auch die Bestände sanken nicht. Anhand der Daten des französischen Brutvogel-Monitorings prüften die Forscher, ob intensivere Tötungen mit niedrigeren Frühjahrsbeständen einhergehen. Das war nicht der Fall. Bei Eichelhäher und Star sowie über alle fünf Vogelarten hinweg waren höhere Tötungszahlen vielmehr mit höheren Frühjahrsbeständen verbunden. Die Studie diskutiert als plausible Erklärung, dass die Tötungen oft nicht die ortsansässigen Brutvögel treffen, sondern durchziehende oder jüngere Tiere. Hinzu kommt ein bekannter Kompensationseffekt: Werden Tiere entfernt, verschafft die geringere Konkurrenz den verbleibenden Individuen mehr Nahrung und höhere Überlebenschancen. Die erhoffte Bestandsreduktion bleibt aus.

Unfreiwillig bestätigt das die Jägerseite selbst. Als Argument gegen eine Verschiebung führt der Jagdverband an, die «Geburten verlaufen weiterhin problemlos», Wildschweine und Hirsche seien reichlich vorhanden. Genau diese ungebremste Vermehrung trotz jahrzehntelanger intensiver Hobby-Jagd ist der beste Beleg dafür, dass der Abschuss die Bestände nicht senkt.

Ein Muster, das die Wildbiologie kennt

Die französische Studie betrifft Füchse, Marderartige und Rabenvögel. Sie steht jedoch neben einer breiteren wildbiologischen Literatur, die auch bei anderen Arten zeigt: Ungezielte oder intensive Bejagung kann kompensatorische Reaktionen auslösen und soziale Strukturen destabilisieren. Beim Fuchs ist der Effekt seit Jahrzehnten belegt. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen, wie mindestens achtzehn wildbiologische Studien über drei Jahrzehnte zeigen. Je stärker Füchse bejagt werden, desto mehr Nachwuchs gibt es. Vertiefend dazu unser Dossier Jagd und Wildtierkrankheiten sowie der Faktencheck Warum die Jagd mehr Probleme schafft, als sie löst.

Beim Wildschwein, das in Frankreich einer anderen rechtlichen Kategorie angehört und nicht Teil dieser Auswertung war, ist der Mechanismus besonders anschaulich. Ältere, erfahrene Bachen prägen die Sozialstruktur einer Rotte. Werden solche Leittiere selektiv oder wiederholt aus dem Verband geschossen, kann dies die Gruppen destabilisieren. Die Langzeitstudie von Sabrina Servanty verglich über 22 Jahre ein stark und ein wenig bejagtes Gebiet und fand bei hohem Jagddruck deutlich höhere Fruchtbarkeit und früher einsetzende Geschlechtsreife, teils schon bei Frischlingsbachen unter einem Jahr. Starker Jagddruck ist demnach mit früherer Reproduktion und höherer Fruchtbarkeit verbunden, besonders dort, wo Nahrung reichlich verfügbar ist und Sozialverbände aufgebrochen werden. Wir haben das ausführlich beschrieben im Tierportrait Das Wildschwein und in Wilder Westen in der Ostschweiz.

Der beklagte Schaden in der Haute-Vienne ist damit kein Beleg für die Wirksamkeit weiterer Abschüsse. Die französische Grossauswertung spricht im Gegenteil dagegen, dass mehr Töten die Schäden im Folgejahr reduziert.

Wie weit die Praxis vom Tierschutz entfernt ist, zeigt ein zweiter Schauplatz. Die Vogelschutzliga LPO forderte, die am 21. August eröffnete Jagd auf Wasservögel in den Feuchtgebieten zu verschieben, vergeblich. Geschossen wird weiter auf Zugvögel, die in den ausgetrockneten Feuchtgebieten gefangen Abkühlung suchen. «Das ist wirklich absurd», kommentiert Rigaux.

Bis zu achtmal teurer als der Schaden

Den eigentlichen Sprengsatz zündet die Studie mit einer Rechnung, die es so bisher nicht gab: der ersten ökonomischen Bilanz der «Schädlingsbekämpfung» in Frankreich. Die Forscher bezifferten den Aufwand für das Töten auf 103 bis 123 Millionen Euro jährlich, konservativ gerechnet mit einer Stunde Arbeitszeit und 20 Kilometern Fahrweg pro getötetem Tier. Dem stehen offiziell gemeldete Schäden von lediglich 8 bis 23 Millionen Euro gegenüber.

Die «Regulierung» kostet also bis zum Achtfachen dessen, was sie angeblich verhindert. Selbst in der sparsamsten Variante, in der die Arbeitszeit der Hobby-Jäger mit null bewertet und die Fahrtkosten halbiert werden, übersteigen die Kosten den Schaden noch um den Faktor 1,66. Einen ökonomischen Grund für den Abschuss von Füchsen, Marderartigen, Rabenvögeln und Staren, so das Fazit der Autoren, gibt es in Frankreich nicht.

Hinzu kommen verlorene Ökosystemleistungen. Beutegreifer und Rabenvögel erbringen einen Nutzen, den niemand in Rechnung stellt. Der Eichelhäher etwa verbreitet Eicheln und begründet damit ganze Eichenwälder. Allein für die 62’278 in sieben Jahren getöteten Eichelhäher beziffert die Studie den Verlust dieser Aussaatleistung auf 100 bis 454 Millionen Euro. Ein Fuchs wiederum vertilgt Tausende Mäuse pro Jahr und erspart der Landwirtschaft Gift.

Bemerkenswert ist, wer diese Bilanz vorlegt. Erstautor Jiguet sitzt seit 2014 im Conseil National de la Chasse et de la Faune Sauvage, jenem nationalen Beratungsgremium, das die Abschussdekrete begutachtet. Die Kritik kommt von innen.

Die Regierung hält am Instrument fest

Die Debatte hat politische Folgen, wenn auch andere als erhofft. Frankreich hat die ESOD-Regelung, die Einstufung der «Arten, die Schäden verursachen können», 2026 neu verhandelt. Die öffentliche Konsultation lief bis Ende Juli und brachte überwiegend ablehmende Stellungnahmen. Am 21. August 2026 veröffentlichte die Regierung dennoch das neue Dekret für die Periode 2026 bis 2029. Gerichtsentscheide hatten den Iltis und zeitweise auch den Baummarder wegen unzureichender Datenlage von der Liste entfernt, der Baummarder taucht nun wieder in vierzehn Departementen auf. Die Regierung hält am Instrument der ESOD-Einstufung fest, trotz der neuen Studie, die dessen ökologische und ökonomische Rechtfertigung grundlegend infrage stellt.

Was die Daten hergeben, und was nicht

Die französische Studie zeigt nicht, dass jeder lokale Konflikt mit Wildtieren verschwindet, wenn keine Tiere mehr getötet werden. Sie zeigt etwas politisch Entscheidendes: Die millionenfache, flächendeckende Tötung von Füchsen, Marderartigen und Rabenvögeln senkt die offiziell gemeldeten Schäden nicht nachweisbar, verringert die untersuchten Vogelbestände nicht nachhaltig und kostet ein Mehrfaches der gemeldeten Schäden.

Wirksam gegen konkrete Schäden sind Prävention und passgenaue Massnahmen: sichere Zäune, Schutz von Geflügelhaltungen, angepasste Bewirtschaftung, Saatgut-Schutz, für den Fuchsbandwurm die Impfköder und in begründeten Ausnahmefällen professionell kontrollierte, eng begrenzte Eingriffe. Was die Daten nicht hergeben, ist der Freipass für millionenfaches Töten unter dem Etikett der «Regulierung». Mehr zu wirksamen Wegen in unserem Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd.

Neue Studie: Wolfsabschüsse verhindern Nutztierverluste nicht zuverlässig

Eine Auswertung von fünf Feldstudien zeigt: Das Töten von Wölfen schützt Nutztiere kaum, in Einzelfällen erhöht es die Verluste sogar.

Eine neue vergleichende Auswertung im Fachjournal Conservation Science and Practice stellt die Annahme infrage, dass Wolfsentnahmen Nutztiere verlässlich schützen.

Die Autorengruppe um Adrian Treves verglich fünf Feldstudien aus Slowenien, Michigan, der Slowakei, Lettland und den Golanhöhen. Sie gingen jeweils derselben Frage nach: Verringert das Töten von Wölfen spätere Verluste bei Nutztieren?

Das Gesamtbild ist klar, auch wenn die einzelnen Ergebnisse unterschiedlich ausfielen: Wolfsentnahmen verhinderten spätere Nutztierschäden nicht zuverlässig. Häufig blieb eine erkennbare Wirkung aus. Wo sich die Verluste veränderten, fielen die Effekte nicht einheitlich aus: In einzelnen Fällen gingen sie zurück, in anderen stiegen sie.

Als mögliche Erklärung diskutieren die Autorinnen und Autoren die Praxis der Eingriffe. Behörden reagieren oft erst nach einem Rissereignis, zudem werden Wölfe nicht immer am ursprünglichen Konfliktort oder zeitnah entfernt. Unter solchen Bedingungen sei eine gezielte Präventionswirkung strukturell schwer zu erwarten.

Hinzu kommen mögliche räumliche Verschiebungseffekte. Eine Untersuchung aus Michigan fand keine belastbare Verringerung künftiger Schäden durch tödliche Eingriffe. Ausserhalb des unmittelbaren Eingriffsortes zeigte sich vielmehr ein Hinweis auf ein erhöhtes Wiederholungsrisiko, allerdings ohne statistisch eindeutige Absicherung.

Die Autorengruppe empfiehlt deshalb, tödliche Eingriffe nicht als vorsorgliche Schutzmassnahme zu behandeln, solange ihre Wirksamkeit zur Verhinderung künftiger Nutztierschäden nicht belastbar nachgewiesen ist.

Damit reiht sich die Untersuchung in eine wachsende Zahl von Arbeiten ein, die zum selben Schluss kommen. Auch aus der Schweiz liegen inzwischen Daten vor, die zeigen, dass Nutztierrisse vor allem dort zurückgehen, wo konsequent auf Herdenschutz gesetzt wird, unabhängig von der Zahl der Abschüsse. Wie stark trotzdem an der Abschusslogik festgehalten wird, zeigt exemplarisch der Fall Graubünden, wo trotz rückläufiger Risszahlen weiter reguliert wird. Die IG Wild beim Wild hat diese Widersprüche zwischen Schadenslogik und politischer Kontrolllogik bereits mehrfach dokumentiert, etwa in der Analyse zur Schweizer Wolfspolitik.

Die Studie beantwortet damit nicht die politische Frage, weshalb an Abschüssen festgehalten wird. Aus Sicht von Wild beim Wild zeigt sie jedoch, wie wenig sich eine auf Abschüsse fixierte Wolfspolitik mit dem Anspruch eines wirksamen, überprüfbaren Herdenschutzes vereinbaren lässt. Solange Beutegreifer in erster Linie als Konkurrenz zu freizeitlichen Jagdinteressen und nicht als Teil eines funktionierenden Ökosystems wahrgenommen werden, dürfte sich daran wenig ändern.

Studie: Adrian Treves et al. (2026), «Removing wolves did not reliably prevent domestic animal losses», Conservation Science and Practice, doi.org/10.1111/csp2.70388

Spanien gibt 67 Wölfe zum Abschuss frei, obwohl Gerichte genau das dreimal gekippt haben

Das höchste Kontingent des aktuellen asturischen Managementzyklus folgt auf drei Gerichtsurteile, die frühere Pläne und ihre Rechtsgrundlage klar begrenzt oder aufgehoben haben.

Eine Leserin aus Spanien hat sich diese Woche an die IG Wild beim Wild gewandt.

In Asturien, schrieb sie, habe die Regionalregierung beschlossen, 67 Wölfe zu töten. Sie bat um Hilfe für diese Tiere. Wir haben den Fall geprüft. Er ist bestätigt, und er ist gravierender, als eine blosse Abschusszahl vermuten lässt.

Asturien plant bis Ende 2027 die Tötung von bis zu 67 Wölfen, 14 mehr als im vorherigen Programm. Die neue Höchstquote folgt auf drei Gerichtsurteile, die frühere Pläne und ihre rechtliche Grundlage klar begrenzt oder aufgehoben haben. Der Fall zeigt, wie eine Verwaltung nach gerichtlichen Niederlagen neue Rechtsgrundlagen schafft, um tödliche Kontrollen fortzusetzen.

Was Asturien beschlossen hat

Die Consejería de Medio Rural y Política Agraria hat ihr jährliches Kontrollprogramm im Rahmen des II. Wolfsmanagementplans genehmigt. Erlaubt sind maximal 67 Wölfe, gültig bis zum 31. Dezember 2027 und verlängerbar bis März 2028, falls die Quote bis dahin nicht ausgeschöpft ist. Das sind vierzehn Tiere mehr als im vorherigen Plan (53) und das höchste Kontingent des aktuellen Managementzyklus.

Die Behörde stützt sich auf eine geschätzte Population von 412 bis 460 Tieren in 50 identifizierten Rudeln, davon 46 reproduzierend. Als Begründung dienen 3893 im Jahr 2025 geschädigte Nutztiere und Entschädigungen von 1,9 Millionen Euro, ein Anstieg der Schäden um rund 30 Prozent gegenüber 2021.

Die Abschüsse verteilen sich auf acht Managementzonen:

ZoneMaximale AbschüsseNutztierschäden 2025
Centro-oriental9421
El Palo-Esva81022
Centro-occidental8540
Central8365
Noroccidental7278
Picos de Europa (ausserhalb Nationalpark)5keine Angabe
Suroccidental431
Gebiete ohne spezifisches Management18 (erweiterbar)1066
Total673893

Die Reserve von bis zu 18 Tieren ausserhalb spezifischer Managementzonen lässt die Quote eher wie ein flexibles Entnahmekontingent als wie eine strikt individualisierte Reaktion auf einzelne Schadensfälle erscheinen. Auffällig ist auch die Zone Suroccidental: vier freigegebene Wölfe bei gerade einmal 31 geschädigten Nutztieren im ganzen Jahr. Die genaue Schadensverteilung je Zone stammt aus den bislang veröffentlichten Behörden- und Medienangaben; die vollständige Programmresolution als Primärquelle stand zum Zeitpunkt der Publikation noch aus.

Als Methoden sind selektive Ansitze durch Umweltagenten, Unterstützung bei genehmigten Jagden anderer Arten, koordinierte Treibjagden und Lebendfang vorgesehen. Die Kontrollen laufen hauptsächlich von Januar bis April und von September bis Dezember, punktuell auch dazwischen.

Der Punkt, den die Behörde als offen behandelt: die Gerichte haben enge Grenzen gezogen

Asturien behandelt die Rechtslage als neu gestaltbar, obwohl die Gerichte enge Grenzen für tödliche Eingriffe gezogen haben.

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 29. Juli 2024 im Verfahren C-436/22, angestrengt von der Asociación para la Conservación y Estudio del Lobo Ibérico (ASCEL), auf Vorlage eines spanischen Gerichts zwar über die Rechtslage in Kastilien und León. Seine Aussage gilt jedoch unionsrechtlich allgemein: Eine Region darf den Wolf nicht als bejagbare Art einstufen, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Und zwar selbst dann nicht, wenn er in der betreffenden Region keinen strengen Schutz mehr geniesst. Managementmassnahmen wie die Jagd müssen vielmehr darauf ausgerichtet sein, einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Grundlage war Spaniens eigener Bericht für den Zeitraum 2013 bis 2018, der den Wolf in allen besiedelten Regionen als «ungünstig-unzureichend» einstufte.

Das spanische Höchstgericht, der Tribunal Supremo, zog im Februar 2026 nach und annullierte, ebenfalls auf Klage von ASCEL, den asturischen Kontrollplan von 2022. Die Kernaussage: Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn er die einzige Lösung darstellt, um Schäden am Vieh zu verhindern, und Tötungsmassnahmen müssen strengen Bedingungen unterliegen. Die Tötung sei stets die letzte Option, erst nachdem alle präventiven Massnahmen versagt hätten.

Und das asturische Regionalgericht selbst, der Tribunal Superior de Justicia de Asturias, erklärte im April 2026 das unmittelbare Vorgängerprogramm 2025/2026 für nichtig. Das Programm habe «keinerlei Wirksamkeit» und entbehre einer gültigen Rechtsgrundlage.

Drei Instanzen, dieselbe Botschaft. Asturien argumentiert, es habe den II. Wolfsmanagementplan nach dem Supremo-Urteil angepasst und damit eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die Quote stütze sich nun auf Bestand, Schäden, Konflikte und verfügbare Wildbeute. Ob diese Änderung die vom EuGH und vom Supremo formulierten strengen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.

31 erschossene Wölfe, bevor das rechtswidrige Vorgängerprogramm gestoppt wurde

Warum das keine akademische Frage ist, zeigt der Blick auf das annullierte Programm 2025/2026. Bis zur Aussetzung waren 31 Wölfe im Rahmen der Kontrollen erschossen worden. Elf weitere Tiere wurden in derselben Programmbilanz als aus anderen Ursachen verendet erfasst. Insgesamt zählte die Verwaltung 42 Tiere, rund 80 Prozent des vorgesehenen Kontingents von 53. Aus einem Plan, den ein Gericht anschliessend für rechtswidrig erklärte.

Möglich wurde das, weil einstweilige Massnahmen verweigert wurden. Die Anwältin des Fondo Lobo, Sara González Merinero, brachte es auf den Punkt: Es sei zwar unausweichlich gewesen, dass das Regionalgericht die Vorgaben des Höchstgerichts anwende, doch sie bedauerte, dass im Rahmen des inzwischen annullierten Plans überhaupt Wölfe getötet worden seien, weil man vorläufigen Rechtsschutz verweigert habe.

Der Fall zeigt, wie schnell irreversible Tatsachen entstehen können, wenn Abschüsse beginnen, bevor Gerichte über eine beantragte Aussetzung entschieden haben. Laut Medienberichten hat ASCEL angekündigt, auch den neuen Plan anzufechten und dessen Aussetzung zu beantragen. Bis eine solche Entscheidung fällt, kann jedoch ab September geschossen werden. Tote Wölfe lassen sich durch kein Urteil zurückholen.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung

Der inhaltliche Kern des Streits ist der Erhaltungszustand. ASCEL dokumentiert einen langfristigen Rückzug: 1987 lebten in Spanien rund 1500 Wölfe auf etwa 100’000 Quadratkilometern, zwischen 2012 und 2014 zählte die zweite nationale Erhebung nur noch 297 Wolfsgruppen auf 91’620 Quadratkilometern. Für ASCEL ist der Erhaltungszustand des Wolfs in Spanien damit klar ungünstig.

Der Streit spitzte sich am 22. Juni 2026 zu, als die Conferencia Sectorial de Medio Ambiente, das Koordinationsgremium von Zentralstaat und Regionen, ein Abkommen annahm, das den Erhaltungszustand des iberischen Wolfs in den biogeografischen Regionen Atlantik und Mittelmeer als «günstig» erklärt. Eingebracht wurde es von Galicien, Kastilien-León, Asturien und Kantabrien, gegen die Stimme des Umweltministeriums MITECO, dessen eigener Fachbericht die Art in allen drei Regionen als ungünstig einstufte. Ecologistas en Acción und der Fondo Lobo klagen dagegen vor der Audiencia Nacional. Ihr Sprecher Theo Oberhuber argumentiert, es gehe nicht um einen legitimen technischen Meinungsstreit, sondern um die Durchsetzung einer politischen Mehrheit gegen die wissenschaftliche Evidenz. Ob eine Art ihren Schutz verliere, dürfe nicht per Abstimmung der Autonomien entschieden werden, sondern anhand von Daten.

Der Widerspruch wird umso greifbarer, wenn man sich erinnert, dass der Wolf 2021 in ganz Spanien unter Schutz gestellt worden war. Der politische Hebel für die Kehrtwende war eine Gesetzesänderung vom April 2025 (Ley 1/2025), die den Wolf nördlich des Duero aus dem nationalen Schutzlistenregister LESPRE strich, eingefügt über parlamentarische Änderungsanträge zu einem Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung. Gegen diese Bestimmungen legte der Defensor del Pueblo, die spanische Ombudsstelle, auf 278 Bürgeranfragen hin, darunter Anträge von ASCEL und PACMA, im Juli 2025 eine Verfassungsklage ein, die das Verfassungsgericht zur Prüfung annahm.

Warum das auch die Schweiz betrifft

Wer die asturische Debatte verfolgt, erkennt das Schweizer Muster sofort wieder. Es ist dieselbe Mechanik: erst die Herabstufung des Schutzstatus, dann hochgefahrene Abschussquoten, dann umgeschriebene Jagdgesetze, und am Ende Gerichte, die den gröbsten Auswüchsen einer politisierten Jagdpolitik hinterherräumen müssen. Auf EU-Ebene wurde der Wolf in der Berner Konvention Ende 2024 von «streng geschützt» auf «geschützt» heruntergestuft, ein Schritt, der schon damals als rechtlich und wissenschaftlich fragwürdig kritisiert wurde. Die Schweiz hat mit der Revision des Jagdrechts längst präventive und reaktive Regulierungen eingeführt, die es Kantonen erlauben, Rudelbestandteile und ganze Rudel zu erschiessen.

Der Fall Asturien zeigt zweierlei. Erstens können Gerichte tödlichen Wolfsmanagementplänen klare Grenzen setzen: Der EuGH verlangt einen günstigen Erhaltungszustand, der Tribunal Supremo eine Prüfung milderer Alternativen, und das TSJ Asturien erklärte das Vorgängerprogramm für rechtswidrig, so wie das Berufungsgericht in Schweden 2026 die Lizenzjagd endgültig stoppte. Zweitens bleibt gerichtlicher Rechtsschutz zu langsam, wenn Abschüsse beginnen, bevor über eine Aussetzung entschieden ist.

Beim später annullierten Programm waren bereits 31 Wölfe erschossen worden. Kein Urteil kann diese Tiere zurückbringen. Entscheidend wäre deshalb, präventiven Herdenschutz und nichttödliche Massnahmen tatsächlich vorrangig umzusetzen und tödliche Eingriffe so lange auszusetzen, bis ihre Rechtmässigkeit geklärt ist. Das ist die Lehre aus der gesamten europäischen Wolfspolitik: Der wirksamste Schutz vor Nutztierrissen ist nicht der Abschuss, sondern der konsequente Schutz der Herden.